(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der LEMA-Jagd GmbH als Jagdakademie München-Isar (im Folgenden „Jagdakademie“) und ihren Kunden („Teilnehmer“), die die Teilnahme an einem von der Jagdschule angebotenen Jagdkurs betreffen.
(2) Abweichende Bedingungen der Teilnehmer finden keine Anwendung, es sei denn, die Jagdschule stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Jagdakademie und den Teilnehmern haben Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen ist in Textform festzuhalten.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf die staatliche Jägerprüfung durch theoretischen und praktischen Unterricht.
(2) Die Teilnahme an der staatlichen Jägerprüfung oder deren Bestehen ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird von der Jagdakademie nicht geschuldet.
(1) Die Präsentation der Jagdkurse auf der Website oder in anderen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Jagdakademie zustande.
(2) Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB und macht sie zum Bestandteil des Vertrages.
(3) Der Vertrag kommt aufgrund verbindlicher Anmeldung des Teilnehmers und einer Buchungsbestätigung durch unser Unternehmen (beides schriftlich oder per E-Mail) zustande. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung mit Rechnung erhalten hat.
(4) Anmeldungen werden grundsätzlich nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(5) Wir behalten uns vor, unser Kursangebot, den Kursleiter oder den Ort der Durchführung des Kurses in zumutbarer Weise zu ändern.
(1) Die Kursgebühr beinhaltet alle Unterrichtseinheiten sowie die Nutzung der Schulungsräume und jagdschuleigenen Materialien. Staatliche Prüfungsgebühren, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht enthalten.
(2) Die Kursgebühr ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen fällig.
(3) Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer seine Unterrichtsinhalte bzw. Lernunterlagen.
(4) Im Fall eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht einem Teilnehmer nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung des Jagdkurses auswirken, ist die Jagdakademie berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Die Jagdakademie ist verpflichtet den Teilnehmer hierüber umgehend zu informieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei (2) Wochen nach Mitteilung der Preisänderung und muss schriftlich erfolgen.
Wenn einem Teilnehmer die Teilnahme an einem bestätigten Jagdkurs nicht möglich ist, kann er seinen Jagdkurs einmalig auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 6 Monate nach Zugang der Mitteilung umbuchen, wenn er dies der Jagdakademie spätestens zwei Monate vor Beginn des jeweiligen Jagdkurses mitgeteilt hat und zum gewünschten geänderten Termin noch Kapazität vorhanden ist. Für die Umbuchung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro berechnet.
Kann der Teilnehmer nach nicht innerhalb von 6 Monaten einen möglichen und freien Jagdkurs besuchen ist die vollständige Teilnahmegebühr fällig.
(1) Der Vertrag gilt für die Dauer des jeweiligen Kurses gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung. Für einen Wiederholungskurs muss ein neuer Vertrag geschlossen werden.
(2) Unterrichtsstunden, die aufgrund von Krankheit oder aus persönlichen Gründen versäumt werden, werden nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers zum jeweiligen Kurs kann kein Ersatz geltend gemacht werden. Im Fall einer Krankheit des Teilnehmers während oder vor dem Kurs, die eine (weitere) Teilnahme an dem Kurs unzumutbar macht, bemühen wir uns, dass der Teilnehmer die versäumte Zeit zu einem anderen Zeitpunkt des gleichen Kursprogramms nachholen kann, sofern noch Teilnehmerplätze für einen abweichenden Termin verfügbar sind. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,00 €. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs und einem bestimmten Termin besteht nicht. Der Teilnehmer ist bei einer Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Kurs unzumutbar macht, verpflichtet, uns binnen drei Werktagen eine amtsärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme ergibt.
(3) Wir sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer den Kurs nachhaltig stört, diesbezüglich abgemahnt worden ist oder der Teilnehmer sich massiv vertragswidrig verhält. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(1) Ist ein Teilnehmer teilweise an der Teilnahme an einem bestätigten Jagdkurs gehindert, berechtigt dies nicht zur Minderung der Kursgebühr. Ausgefallene Unterrichts- oder Übungseinheiten berechtigen nur dann zur Minderung, soweit der Ausfall von der Jagdakademie zu vertreten ist und soweit die Jagdakademie keinen Ausweichtermin angeboten hat.
(2) Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Mitteilung und Darlegung der Gründe und Einhaltung der Fristen nach §5 nicht an dem Jagdkurs oder an Teilen des Jagdkurses teil, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe verpflichtet.
(3) Ein Wechsel von Lehrbeauftragten der Jagdakademie oder ein Wechsel des Ausbildungsortes ist keine wesentliche Vertragsänderung und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Jagdkurs. Auch wesentliche Änderungen, die nicht von der Jagdakademie, sondern von staatlichen Stellen zu vertreten sind, berechtigen vor und während eines Jagdkurses nicht zum Rücktritt.
(4) Der Jagdkurs findet bei einer Mindestanmeldezahl von sieben (7) Teilnehmern (Durchführungsgarantie) statt. Bei einer geringeren oder geringer werdenden Teilnehmeranzahl behält sich die Jagdakademie bis zu einem (1) Monat vor Beginn des Jagdkurses vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die vorausgezahlten Kursgebühren umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, an einem gleichwertigen anderen Kurs aus unserem Angebot ersatzweise teilzunehmen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies ist gilt nicht für den Individualkurs.
(5) Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird.
(6) Die Entschädigungskosten bei Rücktritt des Teilnehmers sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Kurspreis abzgl. des Werts der Aufwendungen, die wir durch die Nichtteilnahme ersparen, sowie abzgl. dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistung erwerben. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn. Dem Teilnehmer bleibt darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass uns durch seinen Rücktritt kein Schaden entstanden sei oder dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer seien als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsentgelt beträgt für den Teilnehmer:
bis zum 31. Tag vor Kursbeginn 40 %,
ab dem 30. Tag vor Kursbeginn 60 %,
ab dem 14. Tag vor Kursbeginn 80 %
ab dem Tag des Kursbeginns 100 %
des vereinbarten Kurspreises.
(7) Die vorgenannten pauschalierten Entgelte gelten nicht für den Rücktritt von Individualkursen (Einzelkursen). Im Fall des Rücktritts von einem Individualkurs erfolgt keine Erstattung der Gebühren, da es individuelle Planungen und Zeiten bedarf.
(1) Die Jagdakademie sowie dessen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte („Lehrbeauftragte“) schließen jegliche Form der Haftung soweit rechtlich möglich für die Teilnehmer und deren Begleitung aus.
(2) Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit der Teilnehmer bei Anfahrt oder Rückreise zur oder von der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung übernimmt die Jagdakademie keine Haftung. Für die Art der Umsetzung der im Jagdkurs erworbenen Kenntnisse übernimmt die Jagdakademie ebenfalls keine Haftung.
(3) Die teilnehmende Person stellt die Jagdakademie von Schadensersatzansprüchen anderer teilnehmender Personen oder Dritter für von einer teilnehmenden Person allein verursachter Schäden auf erste Anforderung frei.
(4) Die Jagdakademie haftet nur für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gegen die Jagdakademie aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdakademie, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte beruhen.
(5) Die Jagdakademie schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläsern und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Lehrbeauftragten der Jagdakademie schuldhaft verursacht wurde.
(6) Die Jagdakademie übernimmt keine Haftung für die Inhalte hinsichtlich fortlaufender Änderungen der aktuellen Rechtslage des Bundesjagdgesetzes (BJG) deren dazugehörigen Verordnungen (VO) der Landesjagdgesetze (LJG) und deren dazugehörigen Verordnungen (VO) sowie aller rechtlicher Grundlagen, welche zum Lernerfolg des Jagdkurses/der Seminare führen.
(7) Der Teilnehmer handelt ausschließlich in eigener Verantwortung in Bezug auf die Belegung der Veranstaltung. Eine Haftung für eine Beeinträchtigung jeglicher Art – materieller, gesundheitlicher – eines Teilnehmers durch die Jagdakademie ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn diese ist vorsätzlich durch die Jagdakademie bzw. deren Lehrbeauftragten verursacht worden.
(8) Der Teilnehmer und seine Begleitung haftet für Schäden, die er an schulischem, oder von der Jagdakademie eingesetztem Eigentum verursacht.
(9) Behördlich veranlasste Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt.
(10) Die Hausordnungen in den Ausbildungsstätten und Anweisungen der Lehrbeauftragten sind zu befolgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.
(11) Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung.
(1) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Vertragserfüllung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(2) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden.
(3) Bild- und Tonaufnahmen – insbesondere von Lehrmaterialien – sind während des Jagdkurses nur nach expliziter Absprache gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Jagdakademie den Teilnehmer vom weiteren Jagdkurs ausschließen.
(4) Der Teilnehmer an einer Veranstaltung der Jagdakademie erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den Teilnehmern gemacht werden und zur Veröffentlichung
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Jagdakademie. Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der Teilnehmer hat die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Internetseite der Jagdakademie gelesen und zur Kenntnis genommen. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Jagdakademie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung auf der Homepage, der Facebook-, Twitter-, YouTube- und Instagram-Seite der Jagdakademie, soweit dies der Jagdakademie möglich ist.
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, über sämtliche Informationen und Kenntnisse von anderen Teilnehmern und Lehrbeauftragten/Erfüllungsgehilfen der Jagdakademie, die während der Veranstaltung offenbart werden könnten, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die genutzten Seminarräumlichkeiten sind von den Teilnehmern in angemessener Weise sauber und aufgeräumt zu halten. Die Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.
(3) Die Teilnehmer sind gehalten, bei verspäteter Ankunft und zeitiger Abreise zu und von Seminaren sich so einzurichten, dass die Veranstaltung nicht gestört oder beeinträchtigt wird.
(4) Während der Ausbildung - insbesondere der Schießausbildung - sind alle Anweisungen der Ausbilder/ des Standpersonals strikt zu befolgen. Das unerlaubte Mitnehmen von Munition durch Nichtberechtigte ist u.a. ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann zu Maßnahmen seitens der Behörden führen.
(5) Vor und während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes herrscht striktes Alkoholverbot (0 Promille-Regelung, welche auch für Jäger gilt). Diese Vorgaben finden sinngemäß auch bei der Revierpraxis und dem Theorieunterricht Anwendung.
(6) Verstöße gegen die aufgeführten Abläufe können sofortigen Ausschluss vom Unterricht, ggf. auch von der Ausbildung nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche seitens des Teilnehmers sind hierbei ausgeschlossen.
(1) Für das Selbststudium des Jagdkurses wird ein kostenloser Onlinekurs von der Jagdakademie zur Verfügung gestellt.
(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zum Abruf des Onlinekurses selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Die Jagdakademie übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
(3) Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung und Zahlung steht ein Zugangslink für den Onlinekurs inkl. Durchführung und Absolvierung der Lernerfolgskontrollen 12 Monaten vor dem angemeldeten Jagdkurs zur Verfügung und kann während dieser Zeit beliebig oft abgerufen werden.
(4) Die Zugangslinks zu dem „Selbststudium-Jagdkurs“ dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer/Teilnehmer dieser Regel möglich ist. Sollte die Jagdakademie Kenntnis erlangen, dass ein „Selbststudium-Jagdkurs“ von mehreren Personen unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihr ein Schadensersatzanspruch zu.
(5) Die Inhalte des „Selbststudium-Jagdkurses“ sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des „Selbststudium-Jagdkurses“ Screenshots oder Videomitschnitte anzufertigen. Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(6) Das „Selbststudium-Jagdkurs“ ist nach Erhalt des Zugangslinks nicht mehr umbuchbar bzw. stornierbar.
Bei dem Jagdschulvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, der zu einem festen Termin ausgeführt werden soll und der die Freizeitgestaltung des Teilnehmers betrifft. Insofern besteht nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinn des § 355 BGB.
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift-, Text- oder elektronischen Form.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes (4) etwas anderes ergibt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien verfolgt haben.